++ Corona-Krise: Unterstützung für Unternehmen die aufgrund des Covid19 - Virus gefährdet sind - Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Telefonberatung ++
++ Unsere Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung! ++
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Beratung für Unternehmen & Selbstständige

Sie benötigen Unterstützung in der aktuellen Corona-Krise?

Wir helfen Ihnen:

  • 100% Kostenfreie Beratung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt die Kosten.
  • Analyse Ihrer aktuellen Unternehmenssituation
  • Handlungsempfehlungen
  • Unterstützung beim Auswählen von aktuellen Fördermitteln, Krediten, Bürgschaften, Kurzarbeitergeld und Stundung von z.B. Steuern und sonstigen Verpflichtungen
  • Hinweis: Aufgrund der hohen Anzahl an Anrufen, nutzen Sie bitte den Rückruf-Service. Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden zurück und helfen Ihnen.

GEMEINSAM GEGEN CORONA

HILFE FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMEN & SELBSTSTÄNDIGE

Rückruf-Service

Kostenlose Beratung

  • 1. Telefon-Analyse Ihrer aktuellen Unternehmenssituation

  • 2. Handlungsempfehlungen

  • 3. Staatliche Förderungen
  • Ihre Daten sind sicher!

IHR PERSÖNLICHER TELEFON-BERATER

Justyna Kogrul

Carlo Somodji

QM- & Unternehmensberater

FAQ - Häufige Fragen

  • Kleine Unternehmen und Selbstständige sollen infolge der Coronavirus-Krise Soforthilfen in Höhe von 9.000 bis zu 15.000 Euro erhalten. Großunternehmen sollen notfalls auch durch Verstaatlichungen gerettet werden.

    In welcher Höhe und Form die Förderung für Ihr Unternehmen oder für Sie als Selbstständiger liegt, können wir Ihnen in einer kostenlosen telefonischen Beratung mitteilen, dazu analysieren wir Ihre aktuelle Unternehmenssituation.
  • Bevor Sie staatliche Fördermittel beantragen ist es wichtig, dass Sie wissen welche Fördermittel Ihnen in der aktuellen Situation zustehen. Es gibt Fördermittel, die Sie nicht in Anspruch nehmen sollten, da Sie nicht die Vorraussetzungen dafür erfüllen. Wenn Sie diese jedoch trotzdem beantragen, müssen Sie diese wieder zurückzahlen. Deshalb vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Telefonberatung, damit Sie wissen, was Ihnen zusteht und Sie kein zusätzliches Risiko eingehen, Ihr Unternehmen oder Ihre Selbstständigkeit zu gefährden.
  • Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei, da wir die Beratungskosten aufgrund der aktuellen Situation direkt mit dem Bundesamt für Wirtschaft abrechnen. Die Beratung bleibt also für Sie zu 100% kostenfrei. Unternehmen oder Selbstständigen müssen wir laut Umsatzsteuergesetz die Umsatzsteuer berechnen, die Sie als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.

    Die jeweiligen Regelungen zur Berechnung und Zahlung der Umsatzsteuer sind zu beachten.
  • Die Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen. Dementsprechend wird kein Bestätigungsschreiben eines Regionalpartners im Rahmen des Verwendungsnachweises benötigt. Ein freiwilliges Gespräch mit dem Regionalpartner kann dennoch nützlich sein, da diese ebenfalls umfangreiche Unterstützung für betroffene Unternehmen anbieten.
  • Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Im Rahmen des Antrags- und Verwendungsnachweisformulars erklärt sich der Antragsteller bereit, dass das BAFA den Zuschuss in voller Höhe direkt an den Berater auszahlt. Zugleich bestätigt er alle subventionserheblichen Angaben zur beabsichtigten / durchgeführten Beratung.
  • Es gibt ein Merkblatt, das bei Bedarf aktualisiert wird. Änderungen werden auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de veröffentlicht. Sie erkennen es am jeweiligen Stand des Merkblattes (letzte Seite), die Änderungen werden kenntlich gemacht.

    Aufgrund der 100%-Förderung werden die antragsberechtigten Unternehmen von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet. Dementsprechend wird im Rahmen des Verwendungsnachweises – im Gegensatz zu den üblichen Bedingungen der Rahmenrichtlinie – kein Kontoauszug vom antragstellenden Unternehmen eingereicht.
  • Bereits erhaltene Zuschüsse für andere Beratungen müssen im Rahmen der De-minimis-Erklärung angegeben werden, haben aber über diese Bestimmungen hinaus keine Auswirkungen auf weitere Förderungen.
  • An dieser Stelle und in Anbetracht der aktuellen Situation möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass es nicht unbedingt notwendig ist, betroffene Unternehmen vor Ort zu beraten. Gerne stehen wir Ihnen per Telefon, Videokonferenz und Email zur Verfügung.